Schlichtungsberatung
Hierzu gehört das Analysieren zwischenmenschlicher Konflikte jeglicher Art, um eine Einigung ohne Inanspruchnahme eines Anwalts herbeizuführen.
Mögliche Konflikte können sein:
- Nichteinhaltung von Versprechen und Zusagen
- Nachbarschaftsstreit
- Offene Zahlungsforderungen
- Wiedergutmachungen
- Einigungsverfahren
Hinweis: Diese Form der Beratung ersetzt nicht die Bestellung einer notariell bestellten Schiedsperson von Amtswegen bei laufenden Gerichtsverfahren.